Mitteldeutsche Zeitung: zu Edathy
Halle (ots)
Freilich stützt sich die Anklage bezeichnenderweise nicht auf jene die Ermittlungen auslösenden Bestellungen, die Edathy bei einem kanadischen Händler aufgab und die wohl legal waren. Sie stützt sich auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten, die die Ermittler in der Sicherungskopie eines Bundestags-Laptops fanden. Jenseits davon gibt es Grundsatzfragen. Etwa die, ob es legitim sei, Ermittlungen einzuleiten ohne konkrete Hinweise auf strafbares Handeln und erst später nach Beweisen zu suchen. Insofern wäre es gut, wenn der Prozess stattfände.
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