Mitteldeutsche Zeitung: zu Sexualstrafrecht
Halle (ots)
Leider schießt der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf des Ministers über das Ziel hinaus. Der SPD-Politiker will, dass jeder, der unbefugte Aufnahmen von jemandem macht oder weiterverbreitet, die dem "Ansehen der Person erheblich schaden" können, künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Was aber heißt, dem Ansehen erheblich schaden? Fallen darunter auch peinliche Party-Fotos, die fiese Freunde auf Facebook posten? Und ist es wirklich angemessen, dann gleich mit dem Strafrecht zu drohen? Von solchen grundsätzlichen Bedenken mal abgesehen: Wenn man Opfer von Cyber-Mobbing fragt, was ihnen wirklich helfen würde, wollen die wenigsten zum Staatsanwalt gehen. Die meisten wünschen sich einfach nur, dass die peinlichen Fotos so schnell wie möglich aus dem Netz verschwinden. Eine Verschärfung des Strafrechts hilft ihnen dabei gar nicht.
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