Mitteldeutsche Zeitung: zu Termingarantie bei Fachärzten
Halle (ots)
Die Termingarantie soll laut Gesetzentwurf nur dann gelten, wenn die Behandlung innerhalb der Frist medizinisch notwendig ist. Das ist ein dehnbarer Begriff, der aus der versprochenen Garantie allenfalls noch eine unverbindliche Zusage macht. Wie hat man sich das vorzustellen? Da ruft also ein Patient, der vom Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt hat, bei der Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung an. Dort prüfen Mitarbeiter, ob die Behandlung innerhalb von vier Wochen nötig ist. Mit welcher Kompetenz? Es gibt nur einen, der über die angemessene Behandlung entscheiden kann: der Facharzt. Doch den sieht der wartende Patient unter Umständen weiterhin erst nach wochenlanger Wartezeit. Bedingung für die Termingarantie darf nur eines sein: die Überweisung des Hausarztes.
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