Mitteldeutsche Zeitung: zu Ebay-Urteil
Halle (ots)
Wer sich dem Risiko eines ungünstigen Auktionsverlaufs nicht aussetzen will, muss eben ein ausreichend hohes Mindestgebot verlangen. Aber er kann nicht einfach die Auktion beenden, nur weil ihm die bisherigen Gebote zu niedrig sind. Schließlich besteht der Reiz solcher Auktionen für die Bieter ja gerade darin, ein Schnäppchen machen zu können. Meist genügt es, wenn die Versteigerer die Ruhe bewahren. In den letzten Minuten einer Auktion schnellt der Preis oft noch in die Höhe. Manchmal verdient der Verkäufer dann gar mehr als er erhofft hatte. Chancen und Risiken sind fair verteilt. Und was ist, wenn das Auto vor Auktionsende kaputt geht oder gestohlen wird? Dann kann man nach den Ebay-Regeln die Versteigerung abbrechen. Allerdings muss das Missgeschick echt sein. Wer den Diebstahl der Ware nur erfindet und vortäuscht, handelt rechtswidrig und macht sich unter Umständen sogar strafbar.
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