All Stories
Follow
Subscribe to Mitteldeutsche Zeitung

Mitteldeutsche Zeitung

Mitteldeutsche Zeitung: Tarifrecht Linkenchef Riexinger kritisiert grundsätzliche Zustimmung des DGB zum Gesetz zur Tarifeinheit

Halle (ots)

Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, hat DGB-Chef Reiner Hoffmann scharf kritisiert. Grund ist dessen grundsätzliche Zustimmung zum von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Tarifeinheit. "Ich bin enttäuscht vom DGB-Vorsitzenden", sagte Riexinger der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Effektiv reicht er der GroKo die Hand zu einer Einschränkung des Streikrechts." Riexinger fügte hinzu: "Ein Gewerkschaftsführer kann jederzeit zum Streikführer werden. Aber er darf niemals Beihilfe zum Streikbruch per Gesetz leisten." Gott sei Dank stünden nicht alle Gewerkschaften hinter der Linie des DGB. Der Linkspartei-Chef mahnte schließlich: "Wenn das Gesetz im Bundestag durchgeht, muss Karlsruhe ein Stopp-Zeichen setzen. Das Bundesverfassungsgericht wird kein Gesetz durchwinken, das die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit einschränkt." Drei der acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften lehnen ein Gesetz zur Tarifeinheit grundsätzlich ab.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original content of: Mitteldeutsche Zeitung, transmitted by news aktuell

More stories: Mitteldeutsche Zeitung
More stories: Mitteldeutsche Zeitung
  • 18.11.2014 – 18:29

    Mitteldeutsche Zeitung: zu Israel

    Halle (ots) - All das hat nichts zu tun mit dem IS oder anderen neuen islamistischen Bewegungen in der Region. Israel wird ein ums andere Mal eingeholt vom ungelösten Konflikt um einen Palästinenserstaat. Abgebrochene Friedensgespräche, ausufernder Siedlungsbau und Israels Härte gegenüber den Arabern radikalisieren immer mehr Palästinenser. Gruppen wie Hamas oder PFLP stoßen mit Gewalt in das politische Vakuum. Jüdische Hardliner reagieren darauf in gleicher Weise. ...

  • 18.11.2014 – 18:28

    Mitteldeutsche Zeitung: zu Arbeitszeugnissen

    Halle (ots) - Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, wann ein Arbeitnehmer im Zeugnis Anspruch auf die Beurteilung hat, nicht nur zur "vollen Zufriedenheit" des Chefs - was der Note "befriedigend" entspräche -, sondern "stets" zur "vollen Zufriedenheit" gearbeitet zu haben, was einem "gut" gleichkäme. Bisher gingen Arbeitsgerichte von "befriedigend" als Standard aus, wer Besseres wünschte, musste dafür den ...