Mitteldeutsche Zeitung: zu Videoüberwachung/Urteil
Halle (ots)
Geheimdienste würden es als beglückende Vision begreifen, wenn jeder damit rechnen müsste, zu jeder Zeit an jedem Ort beobachtet zu werden. Für Menschen hingegen, die sich als Person betrachten mit Anspruch auf Schutz ihrer Intim- und Privatsphäre, ist das eine Horrorvorstellung. Darum ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Zulässigkeit privater Überwachungskameras wegweisend. Sie verbietet nicht ihr Anbringen über der eigenen Haustür, aber das private Filmen des öffentlichen Raums. Niemand muss sich gefallen lassen, beim Gang durch eine Straße von Hauseigentümern auf der anderen Seite ohne Einwilligung gefilmt zu werden. Der EuGH hat klargestellt: Das Grundrecht auf Privatleben verlangt, dass sich dessen Beschränkungen "auf das absolut Notwendige beschränken müssen".
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