Mitteldeutsche Zeitung: zu Detektiven und Krankschreibung
Halle (ots)
Der Einsatz von Detektiven ist nicht grundsätzlich verboten. Es kann Indizien geben, dass der Arzt ein Gefälligkeits-Attest ausgestellt hat. Ein Detektiv ist aber nun mal kein Arzt. Er kann nur äußerliche Tatsachen feststellen. Geht ein Arbeitnehmer feiern, obwohl er angeblich bettlägerig ist? Deshalb gibt es für Zweifelsfälle eine bessere Alternative. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann prüfen, ob eine Arbeitsunfähigkeit plausibel ist. Notfalls kann der MDK eine eigene Untersuchung durchführen. Er ist dabei verpflichtet, binnen weniger Tage tätig zu werden. Arbeitgeber müssen sich also nicht auf halbseidene Methoden verlassen.
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