Mitteldeutsche Zeitung: zu Middelhoff
Halle (ots)
Die Gefängnisleitung hat angeordnet, Middelhoff alle 15 Minuten wegen Suizidgefahr zu kontrollieren, in 28 aufeinanderfolgenden Nächten, das heißt über vier Wochen, über 672 Stunden. Es ist nicht sicher, dass die jetzige Erkrankung auf den Schlafentzug zurückzuführen ist. Doch unbestritten ist, dass anhaltender Schlafmangel das Suizidrisiko steigert. Die Rechte von Häftlingen - auch von Untersuchungshäftlingen - sind beschränkt, aber aufgehoben sind sie nicht. Der Staat ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Menschenrechte des Gefangenen de facto außer Kraft zu setzen und ihn als Person auszulöschen.
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