Mitteldeutsche Zeitung: zu EuGH und EZB
Halle (ots)
Wenn schon keine politische Kontrolle der Zentralbank möglich ist, soll sie wenigstens rechtlich kontrolliert werden. Karlsruhe fragte deshalb den Europäischen Gerichtshof, ob die EZB 2012 ihre Kompetenzen überschritt, als sie ankündigte, sie werde den Euro durch den Ankauf von Staatsanleihen retten. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass die EZB nicht machen kann, was sie will, sondern rechtlich kontrolliert wird. Und: Die EZB darf keine Staatsfinanzierung betreiben, und das Verbot darf auch nicht umgangen werden. Einzige Niederlage für Karlsruhe: Der EuGH fand, dass die EZB ihre Kompetenzen damals nicht überschritten hat. Das hatte das Bundesverfassungsgericht anders gesehen. Dieser Dissens ist verschmerzbar.
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