Mitteldeutsche Zeitung: zum NSU-Prozess
Halle (ots)
Dass die mutmaßliche Terroristin sie jetzt wegen Verletzung der Schweigepflicht anzeigt, könnte doch noch dazu führen, dass sich die Wege trennen. Weil aber der vierte Pflichtverteidiger nicht in der Lage sein wird, sich in den kompletten Stoff einzuarbeiten und damit die Gefahr einer Revision stiege, könnte die Anzeige das Ende bedeuten. Angesichts der Tatsache, dass viele Indizien gegen die 40-Jährige sprechen, sind Zweifel erlaubt, ob die Strafprozessordnung nicht zu viel Spielraum lässt für destruktive Strategien. Es kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein, sich nach Belieben vorführen zu lassen.
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