Mitteldeutsche Zeitung: Zu Einstellung der Ermittlungen wegen Landesverrats
Halle (ots)
Denn mit seinem Vorgehen gegen die Journalisten hat der höchste Ankläger der Republik einen Anschlag auf die Pressefreiheit verübt, in bewusstem Zusammenwirken mit dem Präsidenten des sogenannten Verfassungsschutzes. Beide haben nicht begriffen, dass das Herz der Verfassung nicht aus Behörden besteht, nicht aus Ministerien, nicht aus Nachrichtendiensten und nicht aus Staatsanwaltschaften, sondern aus den Grundrechten. Für alle Staatsgewalten gilt Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Wer das nicht weiß, ist nicht als oberster Ankläger qualifiziert und nicht als Präsident des Verfassungsschutzes.
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