Mitteldeutsche Zeitung: zu Onlinehändlern
Halle (ots)
Gefälschte Kundenempfehlungen, fehlende Produktangaben, irreführende Preisgarantien und versteckte Kosten haben schon in vielen Fällen zu kartell- und wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren geführt. Nicht selten dient ausgerechnet - vermeintliche - Transparenz dem Ziel, die Verbraucher hinter die Fichte zu führen. Ein Unternehmen wie Zalando, das nachweislich falsche Angaben über "noch drei verfügbare T-Shirts" macht, hat nur Eines im Sinn: schnelle Kaufentscheidungen. Reiseportale, die eine Knappheit an Unterkünften vorgeben, ebenso. Um solcher Praktiken Herr zu werden, reicht das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht aus. Es bedarf eines verbindlichen Regelwerks, das die besonderen Möglichkeiten zur Irreführung im Internet unterbindet.
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