Mitteldeutsche Zeitung: zu IGeL-Leistungen
Halle (ots)
Die Leistungen werden zwar nach einer Gebührenordnung abgerechnet, unterliegen ansonsten aber nur wenigen gesetzlichen Auflagen. Damit ist der Anreiz programmiert, auch überflüssige Diagnose- und Behandlungsmethoden anzubieten. Dass die Selbstkontrolle der ärztlichen Standesorganisationen nicht ausreicht, zeigen Stichproben der Verbraucherzentralen und Befragungen des AOK-Bundesverbands. Auf der Internetseite www.Igel-Ärger.de finden sich ungezählte Patientenbeschwerden, die gewiss nicht alle berechtigt, aber gewiss auch nicht sämtlich unberechtigt sind. Es bedarf daher eine regelmäßigen Überprüfung der IGeL, um die Spreu vom Weizen zu trennen.
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