Mitteldeutsche Zeitung: zu Bundestrojaner
Halle (ots)
Darum nun der Angriff auf Grundrechte durch den geplanten Einsatz eines neuen Bundestrojaners. Den alten hatten Verfassungsrichter 2008 für nichtig erklärt. Doch hatten sie nur die Totalausforschung des Computers schärfsten Regeln unterworfen, nicht das Abhören und Mitlesen der vom Computer aus stattfindenden Kommunikation. Zwar ist erwiesen, dass die Beschränkung auf Kommunikationsvorgänge unmöglich ist. Doch ist der Trojaner beschlossene Sache. Für den Bundesinnenminister gilt: Angriff ist die beste Verteidigung der Grundrechte.
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