Mitteldeutsche Zeitung: zu Hoeneß und Middelhoff
Halle (ots)
Das Münchener Landgericht war so fest entschlossen, im Fall Hoeneß Milde walten zu lassen, dass es selbst Vorgaben des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen hat. Denn Hoeneß habe sich als Steuerhinterzieher den strafrechtlichen Ermittlungen durch seine Selbstanzeige selbst ausgeliefert. Natürlich hätten die Münchener Richter gegen ihn eine höhere Freiheitsstrafe verhängen können, aber die Plausibilität der Erwägungen lässt sich kaum bestreiten. Auch Thomas Middelhoff war nicht vorbestraft. Im Übrigen war da nicht viel, was zu seinen Gunsten sprach, schon gar nicht Schuldeinsicht und Reue. Mehrfach habe Middelhoff das Gericht belogen, so der vorsitzende Richter. Verurteilt wurde in seinem Fall nicht nur ein Täter, sondern ein bis zuletzt uneinsichtiger Angeklagter, den die Härte des Gesetzes traf, weil er die Milde des Gerichts nicht verdient hatte. Zwei Fälle, zwei Urteile.
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