Mitteldeutsche Zeitung: zu Vaterschaftstest
Halle (ots)
Der Erste Senat hat in seiner Entscheidung allerdings ausdrücklich betont, dass der Gesetzgeber durchaus auch andere Wege beschreiten kann. Eine Reform des Paragrafen zur Abstammungsklärung ist offenbar ohnehin geplant und auch dringend zu empfehlen. Die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Beschränkung auf die Familie ist weder praktikabel noch zeitgemäß. Es ist kaum zu verstehen, warum kein Vaterschaftsfeststellungsverfahren möglich sein soll, wenn ein Mann seinen Samen bei einer Samenbank spendet und das Kind später Auskunft über seine Herkunft begehrt, ohne damit unerwünschte rechtliche Konsequenzen auszulösen. Das Bundesjustizministerium hat eine Reform des Abstammungsrechts für das Jahr 2017 in Aussicht gestellt. Das wäre eine gute Gelegenheit, die Rechte der Kinder zu stärken.
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