Mitteldeutsche Zeitung: zur Vorratsdatenspeicherung
Halle (ots)
Das Wesentliche blieb und bleibt die anlasslose, also ohne Anfangsverdacht betriebene Massenüberwachung. Und damit bleibt eben auch der wesentliche Einwand: Sie ist ein schwerer Eingriff in die Bürgerrechte. Sie stellt alle Bürger unter einen Generalverdacht. Ein Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein. Das war und ist die Vorratsdatenspeicherung nicht, ihre Wirkungslosigkeit im Kampf gegen den Terrorismus ist hinreichend erwiesen.
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