Mitteldeutsche Zeitung: zum Sexualstrafrecht
Halle (ots)
Nun liegt der Abschlussbericht vor - und er attestiert der Verschärfung in Teilen erheblichen Reformbedarf. Vor allem die Beurteilung des neuen Paragrafen 184i fällt vernichtend aus. Nach diesem genügt es belangt zu werden, wenn man Beteiligter einer Gruppe ist, die eine Straftat begeht - sexuelle Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung, Übergriffe sind hier vor allem gemeint. Es ist wenig verwunderlich, dass die Kommission diesen Paragrafen ersatzlos streichen will. Denn er wirft mehr Fragen auf, als dass er Recht schafft: Wann ist eine Person ein Beteiligter eine Gruppe? Reicht es, wenn er nach Feuer gefragt hat? Oder muss er die Personen mit Namen kennen? Wie soll die Zugehörigkeit überprüft werden? Zudem stellt die bloße Anwesenheit kein strafrechtliches Unrecht dar.
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