Mitteldeutsche Zeitung: zu Hitler-Gruß-Urteil
Halle (ots)
Entschlossen haben der Bildungsminister und die Schulexperten der regierungstragenden Fraktionen angekündigt, notfalls die Änderung von Gesetzen anzugehen. Allerdings dürfte der Teufel im Detail liegen. Die Frage ist, wie man Nazisymbolik unterbinden kann, ohne zugleich den geschützten Raum des Klassenzimmers zum öffentlichen Raum zu erklären. Ein Schüler, der in Geschichte oder Sozialkunde fragend ein Argument aus der Nazi-Ideologie zur Diskussion stellt, ist kein Fall für den Staatsanwalt. Das Argumentieren, den respektvollen Umgang mit anderen Meinungen, sollen Schüler ja gerade lernen. Es darf nicht die Sorge entstehen, dass beim Erproben demokratischen Streits und beim Entwickeln einer eigenen Meinung jederzeit die Polizei ins Klassenzimmer stürmen kann.
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