zum Windbürgergeld
Halle (ots)
Bislang gilt in Deutschland das Prinzip, dass die Interessen der Allgemeinheit höher stehen als die des Einzelnen. Ohne den Vorrang des Gemeinwohls vor den Freiheiten des Individuums ließe sich keine Umgehungsstraße bauen, keine Bahntrasse und keine Pipeline. Notfalls hat der Staat das Recht, diese Infrastrukturprojekte auch gegen Widerstände durchzusetzen. Nur wenn dabei ein konkreter Schaden entsteht - etwa durch Enteignung oder Wertverlust einer Immobilie - bekommen Anwohner eine Entschädigung. Dass für Anwohner von Windparks ein anderes Prinzip gelten sollte, mag angesichts massiver Widerstände und des Rückenwindes für Populisten in den betroffenen Regionen politisch opportun sein. Logisch oder gar gerecht ist es nicht.
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