Mitteldeutsche Zeitung zur Organspende
Halle (ots)
"Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es im Grundgesetz. Das muss auch für den sterbenden und gerade gestorbenen Menschen gelten. Es gibt kaum etwas Persönlicheres als die Frage, ob jemand bereit ist, sich Organe entnehmen zu lassen. Wäre die Widerspruchslösung Gesetz geworden, hätten Organe immer dann entnommen werden dürfen, wenn der Betroffene nicht rechtzeitig widersprochen hätte. Das wäre ein zu großer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gewesen - inklusive der Gefahr, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende und in Ärzte nachhaltig beschädigt worden wäre. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört untrennbar zur Menschenwürde. Die Mehrheit der Abgeordneten hält zu Recht an dem Grundsatz fest: Schweigen ist keine Zustimmung.
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