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Mitteldeutsche Zeitung zu Sterbehilfe

Halle (ots)

Es ist nicht hinnehmbar, dass Medizinern in ihrem Beruf Rechte verwehrt werden, die sie als Staatsbürger selbstverständlich genießen. Das Urteil lässt zudem ausreichend Raum, um Organisationen zu verhindern, die den Sterbewunsch von Menschen kommerziell ausnutzen. Dazu kann das Gewerbe- oder Vereinsrecht genutzt werden. Jede Form der Sterbehilfe muss streng reguliert werden, etwa durch Beratungs- und Aufklärungspflichten oder Wartezeiten. Der Versuch, Suizide durch das Strafrecht verhindern zu wollen, war und ist der falsche Weg.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

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