Mitteldeutsche Zeitung zum Kopftuch-Urteil
Halle (ots)
Eine Richterin ist aber nicht nur der Staat, sondern auch ein Mensch. Im Gerichtssaal wird eine Robe getragen, die signalisiert, dass die Person hinter dem Amt zurücktritt. Bei vielen anderen persönlichen Merkmalen ist dies selbstverständlich: Wenn eine Frau auf der Richterbank sitzt, ist dies kein Grund zu zweifeln, ob sie in einem Sorgerechtsstreit den Vater gerecht behandelt. Wenn ein Richter im Rollstuhl sitzt, darf nicht bezweifelt werden, dass er den Schadensersatz bei Sportunfällen korrekt berechnet. Nur bei sichtbar religiösen Musliminnen soll dies nicht gelten. Hier heißt es, das sichtbare Merkmal Kopftuch beeinträchtige die Wirkung der Robe. Das religiöse Kleidungsstück wird als etwas Fremdes gesehen, dem die Bürger zurecht misstrauen. Damit beteiligen sich die Verfassungsrichter an der Ausgrenzung von Muslimen.
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