Innenministerin Zieschang: Polizei muss abgelaufene Führerscheine sanktionieren
Politik/Sachsen-Anhalt/Verkehr (ots)
Halle - Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sieht rechtlich keine Möglichkeit dafür, dass die Polizei über Führerscheine mit abgelaufener Gültigkeit generell hinwegsieht. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagsausgabe). Am Mittwoch endet die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. "Leider ist es bislang von den Verkehrsministern versäumt worden, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, mit der eine Sanktionierung nicht rechtzeitig umgetauschter Führerscheine vermieden wird", sagte ein Ministeriumssprecher der MZ.
Bereits am 29. Dezember hatte Zieschang Landesverkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP) über ihre Haltung informiert. Die Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung seien "unverändert geltendes Recht", heißt es in dem der MZ vorliegenden Schreiben. "Daher ist es der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt auch nicht möglich, Führerscheinkontrollen auszusetzen und von der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren beim Überschreiten der Umtauschfrist für Papierführerscheine abzusehen. Die generelle Nichtverfolgung konkreter Ordnungswidrigkeiten wäre mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz nicht vereinbar."
Allenfalls im Einzelfall, deutete die Innenministerin an, könne die Polizei auf ein Verwarngeld verzichten. Dafür müsse aber festgestellt werden, ob sich der ertappte Autofahrer "ernsthaft" um einen rechtzeitigen Umtausch bemüht habe oder ob er einfach nachlässig gewesen sei.
Aktuell suchen die Innenminister der Länder nach einer rechtssicheren Lösung des Problems.
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