Mitteldeutsche Zeitung: zu Bisky
Halle (ots)
Natürlich haben die Abgeordneten das Recht, einen Kandidaten abzulehnen. Üblicherweise wird dies aber vor dem ersten Wahlgang signalisiert. Das war bei Bisky nicht der Fall - und deshalb nicht fair. Erst nach dem dritten Scheitern Biskys wurden Argumente für die Ablehnung wie etwa seine Funktion als Parteichef nachgeschoben - was fadenscheinig wirkt. Dann sind da noch Stasi-Vorwürfe, für die es keine Belege gibt - ein "Totschlag-Argument". Andere werfen dem einstigen Rektor der Filmhochschule Potsdam-Babelsberg seine "exponierte Stellung" in der DDR und seine SED-Mitgliedschaft vor und sitzen dabei auf einem hohen moralischen Ross.
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