Mitteldeutsche Zeitung: zu Karlsruher Urteil
Halle (ots)
Das Urteil bekennt sich zu den Wurzeln der Verfassung. Deshalb ist es ausgeschlossen, rechtmäßig Unbeteiligte zu töten, um das eigene oder das Leben anderer zu retten. Die Rechnung von 300 Toten an Bord eines Flugzeugs gegen 3 000 zu rettende Menschen in einem Hochhaus geht nicht auf, denn Grundrechte dienen dem Schutz des Einzelnen. Zahlen zählen dabei nicht.
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