Mitteldeutsche Zeitung: zu Babymorden
Halle (ots)
Die Richter nutzten den juristischen Rahmen für die Bewertung des Totschlagsvorwurfes voll aus. Es war Totschlag, kein Mord, weil Motive und Tathergang keinen anderen Schluss zulassen. Daran ändern auch der schockierende Umfang des Verbrechens oder gesellschaftliche Empörung nichts. Es ist die Crux jedes Strafverfahrens, Schuld aufzuarbeiten und zu werten, verursachtes Leid aber nie tilgen zu können. Und so hätte manch einer vielleicht ein härteres Urteil gegen die 40-jährige Mutter befürwortet. Doch diese Kluft zwischen Gefühl und Gesetz wird ein Gericht nie schließen - und das ist gut so. Den Rechtsstaat macht unbedingte Gesetzestreue aus, auch und gerade wenn er Menschen verurteilt, die sich in unvorstellbarer Weise gegen das Gesetz vergangen haben.
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