Mitteldeutsche Zeitung: Parteiengesetz Parteirechtler kritisiert geplante Neuerungen bei der Spendenpraxis
Halle (ots)
CDU/CSU, SPD und FDP planen offenbar eine Änderung des Parteiengesetzes. "Tatsache ist, dass es hinsichtlich der momentan bestehenden Regelung einen Änderungsbedarf gibt", sagte ein Sprecher der Bundes-CDU der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). "Es gibt jedoch bisher keinerlei Festlegungen.
Gespräche über das Parteiengesetz im Allgemeinen finden zwischen den einzelnen Parteien immer wieder statt." Der "Focus" hatte am Wochenende berichtet, die Schatzmeister von Union, SPD und FDP wollten das Parteiengesetz ändern, um Strafzahlungen bei unrechtmäßigen Spenden oder fehlerhaften Rechenschaftsberichten zu entgehen. Wie das Magazin schrieb, sollen Parteien künftig straffrei bleiben, wenn sie den Fehler selbst entdecken und beim Bundestagspräsidenten anzeigen. Sie müssten dann beispielsweise nur noch eine unrechtmäßige Spende abführen, nicht jedoch den doppelten oder dreifachen Betrag als Strafe. Dies sei schon bei der jüngsten Änderung 2002 so gedacht, aber ungenau formuliert gewesen, heißt es. Die Bundestagsverwaltung verhänge deshalb stets Sanktionen. Dann habe aber keine Partei ein Interesse daran, Unregelmäßigkeiten selbst aufzudecken. Zudem sollten Fälle bis 10000 Euro nicht mehr sofort gemeldet, sondern erst mit dem nächsten Rechenschaftsbericht korrigiert werden müssen.
Der Parteienrechtler Martin Morlok kritisierte das Verfahren. "Dass sich die Schatzmeister auf eine Änderung des Parteiengesetzes einigen, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Ich erzähle meinen Studenten immer, dass der Bundestag die Gesetze macht. Da ist Misstrauen angezeigt." Bei der Parteienfinanzierung dürfe die Selbstanzeige im Übrigen "keine Methode sein, die es attraktiv macht, brisante Finanzen unter der Decke zu halten". Für eine Bewertung müsse man die Details abwarten.
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