Mitteldeutsche Zeitung: zu Anti-Nazi-Symbolen
Halle (ots)
Verfremdete Nazi-Symbole wie zum Beispiel dick durchgestrichene Hakenkreuze öffentlich zu tragen, ist erlaubt. Wichtig ist nur, dass sie klar als Protest-Symbole erkennbar sind. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, in einer Demokratie seinen Protest gegen Rechtsextreme so ausdrücken zu können. Aber es brauchte erst ein Urteil des Bundesgerichtshofes, um das höchstrichterlich zu garantieren. Damit ist gerade noch so der Skandal vermieden worden, sich gegenüber Neonazis lächerlich zu machen und zugleich alle demokratisch gesinnten Gegner vor den Kopf zu stoßen. Während die Rechtsradikalen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit mit dumpfen Parolen auftreten können, wären ihre Gegner in ihrem Protest beschränkt und dafür sogar noch mit Geldstrafen belangt worden.
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