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Mitteldeutsche Zeitung: zu Anti-Nazi-Symbolen

Halle (ots)

Verfremdete Nazi-Symbole wie zum Beispiel dick
durchgestrichene Hakenkreuze öffentlich zu tragen, ist erlaubt. 
Wichtig ist nur, dass sie klar als Protest-Symbole erkennbar sind. 
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, in einer Demokratie seinen 
Protest gegen  Rechtsextreme so ausdrücken zu können. Aber es 
brauchte erst ein Urteil des Bundesgerichtshofes, um das 
höchstrichterlich zu garantieren. Damit ist gerade noch so der 
Skandal vermieden worden, sich gegenüber Neonazis lächerlich zu 
machen und zugleich alle demokratisch gesinnten Gegner vor den Kopf 
zu stoßen. Während die Rechtsradikalen unter dem Schutz der 
Meinungsfreiheit mit dumpfen Parolen auftreten können, wären ihre 
Gegner in ihrem Protest beschränkt und dafür sogar noch mit 
Geldstrafen belangt worden.

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