Mitteldeutsche Zeitung: zu RAF
Halle (ots)
Jetzt bekannt gewordene Details aus dem RAF-Umfeld sprechen dafür: Bei der juristischen Aufarbeitung des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 ist das Gericht vermutlich von einer falschen Spur ausgegangen, was den Mordschützen betrifft, ohne dies im Laufe des Verfahrens noch zu korrigieren. Als menschliches Versagen von Staatsdienern lässt sich dies nicht zu den Akten nehmen. Es gibt Hinweise, dass es Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt besser wussten, aber ihr Wissen nicht an die Justiz weitergaben. Geheimnistuerei statt Wahrheitsfindung. Mit hohem moralischen Recht stellt Michael Buback die Frage: Wer hat meinen Vater erschossen? Die quälende Ungewissheit soll endlich ein Ende haben. Jetzt erfährt er plötzlich, dass Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt ihr Täter-Wissen ihm gegenüber partout nicht mitteilen wollten. Das ist eiskalte Staatspraxis!
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