Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu NSU-Prozess
Stuttgart (ots)
Es ist schon bitter zu sehen, mit wie wenig gesundem Menschenverstand das Münchner Oberlandesgericht zu Werke gegangen ist, als es seine Akkreditierungsregeln für den Prozess gegen Beate Zschäpe ersonnen hat. Nun bekommen die Richter so etwas wie eine zweite Chance. Dass frei werdende Plätze zumindest teilweise an die Gruppe derer verteilt werden, die ein besonderes, nachvollziehbares Interesse daran hat, das Verfahren zu verfolgen, sollte dabei nicht diskutiert werden müssen. Das Dilemma im NSU-Verfahren kann so vielleicht gerade noch aufgelöst werden.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Gesetzgeber klare Regeln formuliert, wie der Grundsatz der Öffentlichkeit heute zu interpretieren ist. Dass sich die Münchner Richter weigern, die Verhandlung per Video in einen anderen Saal zu übertragen ist ihnen nicht vorzuwerfen. Die Rechtslage ist unklar, ein Revisionsrisiko zu hoch. Doch diese unklare Rechtslage kann beseitigt werden. Sie sollte beseitigt werden.
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