Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundestag/Opposition
Stuttgart (ots)
Linke und Grüne bringen es lediglich auf rund 20 Prozent der Stimmen im Bundestag - zu wenig, um einen Untersuchungsausschuss einzurichten oder ein Gesetz der Regierung durch eine sogenannte Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Die pauschale Absenkung des notwendigen Stimmenanteils von 25 auf 20 Prozent läge nahe, wäre aber leichtsinnig. Denn in künftigen Zeiten mit einer starken Opposition könnten Ausschuss und Klage zu Krawallinstrumenten verkommen, wenn die Hürde zu niedrig liegt.
Denkbar wäre aber schon, in der Geschäftsordnung des Bundestags für diese Wahlperiode Folgendes verbindlich zu vereinbaren: Union und SPD enthalten sich, wenn sich Linke und Grüne geschlossen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aussprechen. Die Opposition käme so mit einfacher Mehrheit ans Ziel. Bei der Normenkontrollklage ist dies nicht möglich. Diesem Verfahren müssen laut Grundgesetz in jedem Fall mindestens 25 Prozent der Abgeordneten zustimmen, eine einfache Mehrheit reicht nicht. Deshalb müsste hier das Grundgesetz präzisiert werden. Für den Fall, dass die Opposition weniger als ein Viertel der Abgeordneten stellt, sollte die Möglichkeit zur Normenkontrollklage eröffnet werden, wenn sich die Oppositionsfraktionen einig sind. Damit wäre ein Mindestmaß an Kontrolle garantiert.
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