Stuttgarter Zeitung: zu Volkswagen
Stuttgart (ots)
Natürlich ist jedem Profianleger klar, dass Aktien Risikopapiere sind, die auf Hiobsbotschaften wie im Fall VW mit Kurseinbrüchen reagieren. Darum geht es aber nicht. Es geht um die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die Veröffentlichung einer Mitteilung ist. Allgemeingültige Regeln aufzustellen, ist leider so gut wie unmöglich. Aber im Fall VW spricht viel dafür, dass zu spät informiert wurde. Gewiss, so lange dies kein Richter in einem Urteil festhält, kann sich VW gelassen geben. In Anbetracht der drohenden Zahlungen bleibt dem Konzern aber gar nichts anderes übrig, als auf die Gerichte zu hoffen. Die Bereitschaft zu Vergleichsverhandlungen würde als Schuldeingeständnis gewertet.
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