BVSE Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Kreislaufwirtschaftsgesetz stärkt das Recycling
bvse: Nicht der große Wurf, aber für Mittelstand "noch tragbar"
Bonn (ots)
Heute hat der Bundestag das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet. Für den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung mit seinen 660 mittelständischen Mitgliedsunternehmen erklärt Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock:
Deutschland muss stärker als bisher auf Recycling und Sekundärrohstoffwirtschaft setzen. Als rohstoffarmes Land ist das ein wirtschaftspolitisches Erforderniss. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ebnet dazu den Weg, auch wenn es nicht der große Wurf ist.
Die Regierung hat der kommunalen Seite große Zugeständnisse gemacht. Wettbewerbliche und marktwirtschaftliche Elemente standen eindeutig nicht im Vordergrund. Das ist bedauerlich, weil damit auch Chancen für mehr Innovation vertan werden.
Der Mittelstand in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft begrüßt aber, dass das "faktische Verbot" der gewerblichen Sammlung vom Tisch ist. Wenn eine Kommune keine hochwertige Sammlung anbietet, können private Unternehmen tätig werden. Andererseits ist aber auch dafür gesorgt, dass drittbeauftragte Unternehmen, die sich im Wettbewerb den Sammelauftrag sichern konnten, geschützt werden. Damit können wir leben, auch deshalb, weil wir nie das Ziel verfolgt haben, die gewerbliche Sammlung als Türöffner für den sogenannten Häuserkampf zu benutzen.
Insgesamt kann der bvse dem Gesetzentwurf auch zustimmen, weil er die stoffliche Verwertung und damit das Recycling stärkt. Die Einführung der Wertstofftonne ist beschlossene Sache. Das ermöglicht mehr Recycling und größere Mengen an Sekundärrohstoffen als bisher.
Zudem ist festgelegt, dass eine von der Bundesregierung zu erlassende Verordnung bestimmen kann, dass die Verwertung von Abfällen entsprechend ihrer Art, Beschaffenheit, Menge und Inhaltsstoffe durch mehrfache, hintereinander geschaltete stoffliche und anschließende energetische Verwertungsmaßnahmen (Kaskadennutzung) zu erfolgen hat. Das stärkt die stoffliche Verwertung und ist ein wichtiges Signal.
Allerdings ist uns auch bewusst, dass jetzt die Bundesländer diesem Gesetz noch zustimmen müssen. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) haben öffentlich erklärt, dass sie die gefundenen Regelungen zur gewerblichen Sammlung unterstützen. Damit ist ein wesentliches Anliegen der Bundesländer, nämlich die Interessen der kommunalen Unternehmen zu wahren, erfüllt worden.
Wir fordern deshalb die Bundesländer dazu auf, dem nun vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen. Es muss ganz klar sein, dass weitere substanzielle Verschiebungen zugunsten der Kommunen und zu Lasten der privaten Wirtschaft nicht akzeptabel sind. Für diesen Fall behält sich der bvse vor, umgehend alle Optionen zu prüfen und nötigenfalls mit einem neuen Beschwerdeverfahren bei der Europäischen Kommission den berechtigten Interessen des Mittelstands Geltung zu verschaffen.
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