BVSE Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommunales Monopol mit eingebauter
Innovationsbremse
bvse bereitet Beschwerde bei der EU-Kommission vor
Bonn (ots)
Der Vermittlungsausschuss hat im Kreislaufwirtschaftsgesetz ein kommunales Monopol eingerichtet. Der Wettbewerb ist ausgeschaltet. Die Duchführung einer Sammlung durch ein privates Entsorgungsunternehmen ist gegen den Willen der Kommune praktisch nicht möglich.
"Die Bundesregierung wollte für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft sorgen. Mit dem Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde diese Messlatte klar gerissen. Zugunsten der kommunalen Unternehmen haben die politisch Verantwortlichen Wettbewerb im Bereich der haushaltnahen Entsorgung ausgeschlossen", bedauert Burkhard Landers, Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
Der Gesetzgeber hat nicht nur "kommunale Erbhöfe" abgesegnet, sondern gleich noch eine Innovationsbremse eingebaut. Für die kommunalen Betriebe besteht mangels Wettbewerbs kein Anlass mehr, ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern oder auch nur auf dem Stand der Technik zu halten, auch für private Anbieter bestehen solche Anreize nicht mehr, weil sie vom Markt ausgeschlossen werden. "Das geht nicht nur zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, denen bessere Sammelsysteme vorenthalten werden. Das geht auch zu Lasten einer effizienten Sekundärrohstoffgewinnung in Deutschland", warnt Landers.
Dabei ist die Industrie angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven auf die Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die auch in privaten Haushalten anfallen, dringend angewiesen. Es müsste also alles daran gesetzt werden, das vorhandene Sekundärrohstoff-Potenzial so effizient wie möglich wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Auf diese strategische Herausforderung gibt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine ausreichenden Antworten.
Burkhard Landers: "Wer den Wettbewerb um das beste Sammelsystem verhindert, der nimmt auch in Kauf, dass unser Sekundärrohstoff-Potenzial in Deutschland nicht vollständig genutzt werden kann."
Der Verband wird aus diesem Grund, das kündigte der bvse-Präsident an, gegen das neue Gesetz eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen der Verletzung der EU-Warenverkehrs- und der Wettbewerbsfreiheit einlegen.
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