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3. EU Geldwäscherichtlinie: Verhaltenskodex vorhanden - klare Vorgaben fehlen

Hamburg (ots)

Knapp drei Monate verbleiben den europäischen
Banken noch, die von der EU verschärften Kontrollmaßnahmen zur 
Verhinderung von Geldwäsche konzernweit einzuführen. Drei Viertel der
Banken haben zudem einen für alle Mitarbeiter geltenden 
Verhaltenskodex in der Geldwäscheprävention aufgestellt. Hierzu 
gehören beispielsweise generelle Grundsätze, wie Bankangestellte mit 
dem geforderten risikobasierten Ansatz der 3. EU-Geldwäscherichtlinie
umgehen sollen. Nachholbedarf besteht allerdings, die 
Bankangestellten in Form von Handbüchern und Schulungen ausreichend 
zu informieren und vorzubereiten. In mehr als der Hälfte der 
befragten deutschen Institute fehlen derzeit klare Arbeitsanweisungen
zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie. Das belegt eine Marktstudie, die 
Steria Mummert Consulting unter den Top-Banken in Deutschland 
durchgeführt hat.
Mitarbeiter, die in geldwäscherelevanten Bereichen tätig sind, 
müssen dafür sensibilisiert werden, Transaktionen, die mit Geldwäsche
oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, zu erkennen. Damit sich 
die Bankangestellten in derartigen Fällen richtig verhalten, führen 
die Institute interne Schulungen ihrer Mitarbeiter durch. Mehr als 
die Hälfte der befragten Banken schult ihre Angestellten jedes Jahr 
neu. Zudem erhalten neue Mitarbeiter in fast allen Instituten bei der
Einstellung entsprechende Trainings. In 31 Prozent der Institute 
werden die Mitarbeiter allerdings nur in unregelmäßigen Abständen in 
puncto Geldwäscheprävention weitergebildet.
Neben den Schulungsmaßnahmen sorgen so genannte 
Organisationshandbücher für eine umfassende Aufklärung des 
Bankpersonals. In ihnen sind sämtliche Richtlinien und 
Arbeitsanweisungen zum Thema Geldwäsche festgehalten. Zwar führen 97 
Prozent der befragten Kreditinstitute ein derartiges Ablaufhandbuch. 
Allerdings enthalten sie nur bei 45 Prozent dieser Institute bereits 
detaillierte Anweisungen zu den Neuerungen der 3. 
EU-Geldwäscherichtlinie. 48 Prozent der befragten Banken sind sich 
der Dringlichkeit des Themas inzwischen bewusst. Sie planen, ihre 
bestehenden Vereinbarungen bis Dezember zu überarbeiten und konkrete 
Anweisungen zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie auszugeben.
Die Mitarbeiter in den Bankfilialen sind der entscheidende Faktor 
beim Aufspüren von Geldwäscheaktivitäten. Sie setzen die gesetzlichen
Regelungen im Tagesgeschäft um. Sind sie allerdings nicht mit den 
Vorschriften und internen Verhaltensregeln vertraut, können sie die 
Maßnahmen nicht in der gewünschten Form umsetzen, erklärt 
Bernd-Michael Lindner, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. 
Die Folge: Es entstehen Lücken, unter anderem bei der Überwachung des
Zahlungsverkehrs, sowie unbewusste Verstöße gegen Verhaltensregeln, 
wie dies beispielsweise in großem Umfang im Fall Enron geschehen ist.
Dort gab es einen 65 Seiten starken Verhaltenskodex, dennoch 
basierten 85 Prozent der festgestellten Vorfälle auf Verstößen gegen 
die Unternehmenspolitik.
Hintergrundinformation
Zum Thema 3. EU-Geldwäscherichtlinie führte Steria Mummert Consulting
AG im ersten und zweiten Quartal 2007 eine Marktstudie durch, in der 
die Geldwäschebeauftragten der deutschen Top-Kreditinstitute 
hinsichtlich ihrer Umsetzungsmaßnahmen zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie
befragt wurden. Das Ergebnis der Befragung stellt die gegenwärtige 
Situation der Institute in Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahmen 
gemäß den Anforderungen der 3. EU-Geldwäscherichtlinie dar.

Pressekontakt:

Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de

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