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Steria Mummert Consulting und Brandenburg bringen Bürokratieabbau voran

Hamburg (ots)

Mit einem Regierungsentwurf zur Neufassung des
Wassergesetzes hat das Land Brandenburg die Informationspflichten so 
stark vereinfacht, dass Betriebe pro Jahr rund 500.000 Euro an 
Bürokratiekosten einsparen können. Das ist bundesdeutscher Rekord. 
Mit Hilfe des niederländischen Standardkostenmodells (SKM) ermittelte
Steria Mummert Consulting jährliche Bürokratiekosten in Höhe von 2,9 
Millionen Euro für die brandenburgische Wirtschaft bei der Umsetzung 
des Wassergesetzes. Nur sechs Berichtspflichten waren vor der 
Gesetzesnovelle für 90 Prozent der wasserrechtlichen 
Verwaltungsausgaben der Unternehmen verantwortlich. Mit der 
Neufassung des Wassergesetzes werden die Unternehmen um ein Sechstel 
ihrer Kosten für Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten 
entlastet. Das von Steria Mummert Consulting begleitete Projekt hat 
mit seinem über die Kostenermittlung hinausgehenden Ansatz 
Vorbildcharakter für das SKM-Vorgehen in Deutschland.
Insgesamt landeten 26 Regelungen des Gesetzes auf der 
Streichliste, weitere wurden geändert. Unter anderem enthält die 
Neufassung erhebliche Investitionserleichterungen für Unternehmen. 
Hierzu gehören beispielsweise die Abschaffung der Genehmigungspflicht
für die meisten Kanalisationsnetze oder eine flexible Befristung 
wasserrechtlicher Erlaubnisse. Dank der gewählten Methode sammelten 
die Beteiligten zusätzlich Informationen darüber, wie 
Verwaltungsabläufe verbessert werden können. Die gewonnenen 
Erkenntnisse flossen in den neuen Gesetzestext ein und entlasten die 
Behörden durch einfachere Verwaltungsabläufe um jährlich 220.000 
Euro.
Neben den neuen Wasservorschriften sind Anpassungen der 
brandenburgischen Bauordnung und des Weiterbildungsrechts geplant. 
Hier werden aktuell ebenfalls Kosten für die Informationspflichten in
Brandenburg gemessen. Das Land verspricht sich hierdurch weitere 
Einsparungen bei den Verwaltungskosten und verschafft gleichzeitig 
Unternehmen Anreize für Investitionen.
Bundesweit stehen insgesamt zirka 25.000 Informationspflichten 
durch bundesrechtliche Vorgaben für Anzeigen, Genehmigungen, 
Abrechnungen, Steuererklärungen, Statistiken und  Dokumentationen auf
dem Prüfstand. Anfang des Jahres begann die flächendeckende Messung 
der Bürokratiekosten, die durch diese Informationspflichten in der 
Wirtschaft verursacht werden.

Pressekontakt:

Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de

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