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E-Government-Tempo in deutschen Städten unterschiedlich hoch

Hamburg (ots)

Europas Verwaltungen werden digital. Gemäß der
EU-Dienstleistungsrichtlinie sollen europaweit bis Ende 2009 
sämtliche Verwaltungsdienstleistungen auch per Mausklick verfügbar 
sein. Neben einer Erweiterung des elektronischen Informationsangebots
wird damit vor allem die Kommunikation zwischen Behörden, Unternehmen
und Privatpersonen verbessert. Trotz breiter Zustimmung  zu der 
Richtlinie, stehen viele Kommunen bei der Umsetzung noch am Anfang. 
Nicht einmal drei Prozent der Verwaltungseinrichtungen haben die 
erforderlichen Projekte abgeschlossen. Gut jede fünfte Großstadt hat 
bisher keinerlei Schritte in Richtung Umsetzung unternommen. Bei den 
mittelgroßen Städten zeigt sich bisher mehr als jeder dritte  
Behördenchef tatenlos. Das sind die Ergebnisse der Studie 
Branchenkompass Public Services 2007 von Steria Mummert Consulting in
Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Die Kommunikation per E-Mail und Internetportal soll Bürgern und 
Unternehmen den persönlichen Besuch und Anruf bei Behörden ersparen. 
Die Richtlinie fordert von den Kommunen unter anderem, die 
Verwaltungsdienstleistungen für Betriebe zu vereinfachen. Sie sollen 
diese auch per E-Mail oder per Internetauftritt abrufen können. 
Aktuell herrscht hier noch eine große Zuständigkeitsvielfalt 
unterschiedlicher Verwaltungsstellen. Behördengänge bedeuten deshalb 
für Gewerbetreibende häufig einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand. 52 
Prozent  der befragten Kommunen wollen bis Ende 2009 einheitliche 
Abläufe zwischen der eigenen Verwaltung und den Gewerbetreibenden 
einführen. Davon soll auch der Bürger profitieren: Die Verwaltungen 
planen hier unter anderem elektronische Dienstleistungen im 
Einwohnermeldewesen sowie ein Angebot von Verwaltungs- und 
Steuerformularen. Beispielsweise können Bürger Reisepässe und 
Personalausweise auf dem elektronischen Weg beantragen. Dabei steht 
die Benutzerfreundlichkeit im Vordergrund. Jede vierte  Kommune 
möchte beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen ohne Signatur 
ermöglichen.
Internetportale und Online-Dienste per E-Mail stehen im Fokus der 
E-Government-Maßnahmen. Reine Informationsangebote sind auf 
kommunaler Ebene bereits heute Standard. Die Richtlinie sieht darüber
hinaus vor, Anfragen aus dem Ausland bearbeiten zu können. Sieben von
zehn  befragten Kommunen wollen deshalb ein mehrsprachiges Portal 
anbieten. Neben Online-Portalen wollen fast neun von zehn Kommunen  
ihrer Kundschaft ermöglichen, sämtliche Verwaltungsangelegenheiten 
per E-Mail abzuwickeln. Eine knappe Mehrheit der Kommunen plant 
zudem, Neubürgern und neu angesiedelten Unternehmen bei 
Verwaltungsangelegenheiten Fall-Manager zur Seite zu stellen. Sie 
sollen ihnen Behördengänge erleichtern oder ganz abnehmen.
Der Grund für die Zurückhaltung bei der Umsetzung der Richtlinie 
ist in vielen Behörden vor allem der große Abstimmungsbedarf: 
Einheitliche Standards für Bund, Länder und Gemeinden sind noch rar; 
die Zuständigkeiten zwischen den Verwaltungsebenen sind gegenwärtig 
noch sehr stark miteinander verwoben. Allerdings haben rund 38 
Prozent der Städte und Gemeinden zumindest mit konkreten Planungen 
begonnen. Knapp 30 Prozent  der befragten Verwaltungen setzten 
immerhin teilweise Maßnahmen um.
Die größte Herausforderung für die Verwaltungen ist dabei, die 
internen Abläufe an die neuen Anforderungen anzupassen. 43 Prozent  
der Befragten nennen als großes Hindernis das Fehlen entsprechender 
technischer Lösungen. Hier stehen die notwendigen Beschlüsse auf 
Bundes- und Landesebene noch aus. Vor einer ähnlich großen 
Herausforderung stehen die Behörden beim Bestimmen eines 
einheitlichen Ansprechpartners. Offen ist insbesondere, wer diesen 
stellen wird. Insgesamt überwiegt in den meisten Städten der Plan, 
eine separate Stelle für die Funktion des einheitlichen 
Ansprechpartners einzurichten. 42 Prozent  der befragten Kommunen 
sprechen sich dafür aus, ein Backoffice einzurichten, um per E-Mail 
oder Telefon Anfragen zu bearbeiten.
Für die technische Umsetzung planen die Städte und Gemeinden 
umfangreiche Investitionen in die IT-Systemlandschaft. Bereits heute 
nutzt die große Mehrheit der Städte ein Intranet für elektronische 
Abläufe. Dies allein genügt nicht. Deshalb wollen 87 Prozent  der 
Kommunen mit Workflow-Management- sowie Content-Management-Systemen 
ihre Verwaltungsabläufe beschleunigen und über das Internet zur 
Verfügung stellen. Damit Bürger und Unternehmen auch Zahlungsvorgänge
online abwickeln können, setzen rund sieben von zehn  Befragten 
künftig Payment-Systeme ein. Großstädte sind hier Vorreiter bei der 
Umsetzung: Sie wollen deutlich mehr E-Government-Software einsetzen 
als mittlere oder Kleinstädte.
Uneinigkeit herrscht hinsichtlich der Frage, wer die Umsetzung der
Richtlinie in den Kommunen übernehmen soll. 44 Prozent  der befragten
Städte und Gemeinden haben die Verantwortung ihrer IT-Verwaltung oder
einem externen IT-Dienstleister übertragen. Nur in 29 Prozent der 
befragten Kommunen befasst sich das Hauptamt federführend mit den 
Aufgaben. Ein Fünftel der Kommunalverwaltungen machen das Projekt 
EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Chefsache. Hier liegt die 
Verantwortung beim Bürgermeister der Gemeinde. Generell hat die 
Digitalisierung der Behördendienstleistungen keine Sonderstellung vor
anderen Projekten. 15 Prozent der befragten Kommunen haben allerdings
bereits eine separate Organisationseinheit installiert, die sich 
allein mit dem Aufgabenfeld rund um die Elektronisierung des 
Dienstleistungsangebots befasst.
Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und
Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im 
Rahmen einer Befragung zu Maßnahmen und Strategien ihrer 
Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. 
Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie
verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die 
Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in 
den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der 
EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die 
Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten 
Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit 
sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung
zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört 
die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den 
Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können
Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten 
betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse 
elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein. 
Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die 
Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung 
beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die 
notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.

Pressekontakt:

Roland Heintze
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7160
Fax: (040) 227 03-7961
Roland.Heintze@faktenkontor.de

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