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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Gründer in Deutschland sparen Millionen

Hamburg (ots)

Die Einführung der europäischen
Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in Deutschland senkt die 
Bürokratiekosten für Unternehmen während der Gründungsphase um mehr 
als 30 Prozent. Vor allem der Ausbau der E-Government-Angebote im 
Internet und das Serviceangebot eines einheitlichen behördlichen 
Ansprechpartners helfen, den Verwaltungsaufwand zu senken. Insgesamt 
sparen Firmengründer durch die Effizienzmaßnahmen der DLR jedes Jahr 
Verwaltungskosten in Höhe von rund 279 Millionen Euro. Über die 
Kostenersparnis hinaus ist mit einer erheblichen Beschleunigung der 
Verfahren zu rechnen. Die zeitintensive Anmeldung zum Handelsregister
lässt sich beispielsweise auf weniger als ein Drittel der 
herkömmlichen Arbeitszeit verkürzen. Das ist das Ergebnis einer 
Studie zu den Entlastungspotenzialen der 
EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Steria Mummert Consulting im 
Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat.
Der mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie angestrebte 
Bürokratieabbau dürfte wichtige Impulse für die Gründung von 
Unternehmen in Deutschland liefern. Denn derzeit gehören der 
Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu den größten 
Hindernissen, die eine Unternehmensidee auf dem Weg zum Markteintritt
scheitern lassen. Allein bei Unternehmensgründungen im 
Dienstleistungssektor ist mit einem jährlichen Einsparpotenzial von 
238 Millionen Euro zu rechnen.
Neben der Kostenersparnis führt die Umsetzung der DLR zu einer 
Beschleunigung der Behördenprozesse. Die Anmeldung zum 
Handelsregister in der Gründungsphase, die nach einer Erhebung der 
Weltbank mit durchschnittlich zehn Tagen in Deutschland 
überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nimmt, lässt sich 
beispielsweise deutlich verkürzen. Ausgehend von den 
Optimierungsmöglichkeiten der DLR-Vorgaben dürfte sich dieser 
Verwaltungsaufwand auf drei Tage oder weniger reduzieren lassen. Der 
Zeitaufwand für eine Gewerbeanmeldung lässt sich von aktuell drei auf
weniger als einen Tag verringern.
Darüber hinaus würde sich durch weitere Verwaltungsvereinfachungen
auf Grundlage der DLR eine deutliche Bürokratieentlastung bei 
etablierten Unternehmen erzielen lassen. Besonders groß werden die 
Auswirkungen der europäischen Regeln bei den sehr häufig 
durchgeführten Betriebskontrollen ausfallen. Aber auch für 
Bauvorhaben, Fördermittelanträge oder Ausschreibungen wird das 
Einsparpotenzial als gravierend eingestuft.
Hintergrundinformationen
Mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das 
Ziel, den innereuropäischen Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen 
und dadurch zu stärken. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, 
zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 
durchzuführen, wie beispielsweise eine Untersuchung aller relevanten 
Regelungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten oder die Einrichtung eines
einheitlichen Ansprechpartners (EAP) für Dienstleistungserbringer und
-empfänger. Die Umsetzung der DLR soll bis Ende 2009 erfolgen.
Presskontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail:  birgit.eckmueller@steria-mummert.de
Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail:  joerg.forthmann@faktenkontor.de

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