Der Klinsmann aus der Amtsstube
Hamburg (ots)
Die Kommunen werden für Pensionsrückstellungen rund zehn Milliarden Euro in ihre Bilanzen einstellen müssen, so die Einschätzung der Mummert + Partner Unternehmensberatung. Bisher steht dort kein einziger Euro - weil es noch keine Bilanzen gibt. Das allerdings soll sich nach dem Willen der Länderinnenminister bald ändern. Fehlende Rückstellungen mit Folgen: Bei Versetzungen könnten zukünftig Ablösesummen fällig werden, da die letzte Dienststelle des Beamten auch für seine Pensionszahlung zuständig ist.
Die bisherigen Ausgabenrechnungen von Städten und Gemeinden stehen auf tönernen Füßen. Das zeigt die probeweise Umstellung von der kameralistischen auf die kaufmännische Buchführung in einigen Kommunen. Diese Buchführung ist auch in der Wirtschaft üblich und berücksichtigt zum Beispiel Abschreibungen und Rückstellungen für absehbare Belastungen. Sie förderte Belastungen zutage, die bisher niemand auf der Rechnung hatte: zum Beispiel Pensionsrückstellungen für noch berufstätige Beamte. Deutschlands Städte und Gemeinden werden hierfür mindestens zehn Milliarden Euro in ihren Bilanzen zurückzulegen haben.
Zukünftig drohen bei personellen Veränderungen Ablösesummen wie beim Fußball. Denn die letzte Dienststelle des Beamten ist in der Regel auch für seine Pensionszahlungen verantwortlich. Ein Beispiel: Wechselt ein 44-Jähriger die Dienststelle, muss seine neue Kommune in der Jahresbilanz zusätzlich Rückstellungen in Höhe von 100.000 Euro für dessen Pension ausweisen. Der ehemalige Arbeitgeber kann eben diesen Betrag aus seiner Bilanz herausnehmen und macht quasi einen Gewinn. Wird keine gesetzliche Regelung für solche Fälle gefunden, müssten die Dienststellen einander für wechselwillige Beamte Ablösesummen zahlen.
Bundesweit führend bei der Einführung der kaufmännischen Buchführung in den öffentlichen Haushalten ist das Modellprojekt in Nordrhein-Westfalen. Dort ist ein Neues Kommunales Finanzmanagement seit 2001 in der Erprobung. Im kommenden Jahr soll der Landtag über einen entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums entscheiden. Die neue doppische Buchführung erfasst den Wertverlust des Vermögens ebenso wie Belastungen durch Rückstellungen und zeigt das Ergebnis in der jährlichen Bilanz. Den Posten auf der Habenseite - beispielsweise Immobilien oder Fahrzeuge - stehen auf der Sollseite Pensionsrückstellungen und Schulden gegenüber. Der Vorteil: Die Transparenz im Haushalt steigt und er wird mittelfristig stabiler.
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