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Bundesrat schiebt schwarzen Peter den Banken zu

Hamburg (ots)

Wenn der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2003
übermorgen erwartungsgemäß zustimmt, kommt Arbeit auf die Banken zu:
Das Finanzministerium will die Geldinstitute durch die Änderung der
Spekulationssteuerregelung dazu verpflichten, die Gewinne und
Verluste eines jeden privaten Wertpapierdepots zu ermitteln und den
Kunden über dieses individuelle Ergebnis zu informieren. Das Problem:
Auf diese Anforderungen sind viele Geldinstitute derzeit weder
organisatorisch noch technisch vorbereitet. Schon jetzt sind die
Verwaltungs- und IT-Kosten das größte Problem für fast jede zweite
Bank. Zu diesem Ergebnis kommt der Branchenkompass von Mummert
Consulting und dem F.A.Z.-Institut. Die Gesetzesänderung würde das
Kostenproblem noch weiter verschärfen.
Die Gründe für die Gesetzesnovelle liegen für Vater Staat auf der
Hand: Viele private Steuerpflichtige seien mit den komplexen
steuerlichen Regeln überfordert, so eine Erklärung des
Finanzministeriums. Die derzeitige Regelung: Liegt zwischen Kauf und
Verkauf von Wertpapieren weniger als ein Jahr und wird die Freigrenze
von derzeit 512 Euro überschritten, müssen die Ergebnisse in der
Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Das Problem: Die Identifikation der Gewinne, die in der
Steuererklärung anzugeben sind, ist für Steuerpflichtige aufgrund
steuerlicher Einzelfallregelungen ohne Unterstützung eines
Steuerberaters oder einer Bank kaum möglich. Bislang sind deutsche
Banken aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Auf-stellungen über
Veräußerungsgewinne für ihre Kunden zu erstellen. Das Ministerium
will nun Klarheit für die Kapitalanleger schaffen. Alle inländischen
Finanzdienstleister sollen künftig ihren Kunden einmal pro Jahr eine
kostenlose zusammenfassende Bescheinigung über erzielte
Kapitelerträge und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften ausstellen. So
sollen Kapitalanleger in die Lage versetzt werden, die private
Steuererklärung einfacher und vor allem steuerehrlicher abgeben zu
können.
Vater Staat schiebt den schwarzen Peter damit den Banken zu.
Bisher sind Steuerzahler und Behörden mit der Ermittlung und dem
Ausweis derartiger Gewinne überfordert. Künftig soll es Aufgabe der
deutschen Banken sein, die Anforderungen des komplexen deutschen
Steuerrechts für die Vielfalt möglicher Wertpapiergeschäfte
umzusetzen und die Veräußerungsgewinne zu berechnen. Über
detaillierte fachliche Kenntnisse, die notwendige Datengrundlage und
automatisierte Auswertungssysteme verfügt aber derzeit kaum ein
Geldinstitut. Die Gesetzesnovelle würde somit die Investitionspläne
der Kreditinstitute gründlich durcheinander bringen. Der Grund: Für
52 Prozent der Fach- und Führungskräfte der Banken sind Maßnahmen zur
Kostensenkung in Verwaltung und IT absolut vorrangig, 33 Prozent
wollen das Kostenproblem zuerst beim Risikomanagement und bei Basel
II anpacken. Allein für Basel II haben die Banken bis 2005 ein
Zehntel ihres Investitionsvolumens eingeplant.
ots-Originaltext: Mummert Consulting AG
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=50272

Kontakt:

Pressesprecher
Jörg Forthmann
Telefon: 040 / 227 03-7787
Fax: 040 / 227 03-7961
Email: Joerg.Forthmann@mummert.de
Internet: www.mummert-consulting.de

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