Bundesrat schiebt schwarzen Peter den Banken zu
Hamburg (ots)
Wenn der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2003 übermorgen erwartungsgemäß zustimmt, kommt Arbeit auf die Banken zu: Das Finanzministerium will die Geldinstitute durch die Änderung der Spekulationssteuerregelung dazu verpflichten, die Gewinne und Verluste eines jeden privaten Wertpapierdepots zu ermitteln und den Kunden über dieses individuelle Ergebnis zu informieren. Das Problem: Auf diese Anforderungen sind viele Geldinstitute derzeit weder organisatorisch noch technisch vorbereitet. Schon jetzt sind die Verwaltungs- und IT-Kosten das größte Problem für fast jede zweite Bank. Zu diesem Ergebnis kommt der Branchenkompass von Mummert Consulting und dem F.A.Z.-Institut. Die Gesetzesänderung würde das Kostenproblem noch weiter verschärfen.
Die Gründe für die Gesetzesnovelle liegen für Vater Staat auf der Hand: Viele private Steuerpflichtige seien mit den komplexen steuerlichen Regeln überfordert, so eine Erklärung des Finanzministeriums. Die derzeitige Regelung: Liegt zwischen Kauf und Verkauf von Wertpapieren weniger als ein Jahr und wird die Freigrenze von derzeit 512 Euro überschritten, müssen die Ergebnisse in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Das Problem: Die Identifikation der Gewinne, die in der Steuererklärung anzugeben sind, ist für Steuerpflichtige aufgrund steuerlicher Einzelfallregelungen ohne Unterstützung eines Steuerberaters oder einer Bank kaum möglich. Bislang sind deutsche Banken aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Auf-stellungen über Veräußerungsgewinne für ihre Kunden zu erstellen. Das Ministerium will nun Klarheit für die Kapitalanleger schaffen. Alle inländischen Finanzdienstleister sollen künftig ihren Kunden einmal pro Jahr eine kostenlose zusammenfassende Bescheinigung über erzielte Kapitelerträge und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften ausstellen. So sollen Kapitalanleger in die Lage versetzt werden, die private Steuererklärung einfacher und vor allem steuerehrlicher abgeben zu können.
Vater Staat schiebt den schwarzen Peter damit den Banken zu. Bisher sind Steuerzahler und Behörden mit der Ermittlung und dem Ausweis derartiger Gewinne überfordert. Künftig soll es Aufgabe der deutschen Banken sein, die Anforderungen des komplexen deutschen Steuerrechts für die Vielfalt möglicher Wertpapiergeschäfte umzusetzen und die Veräußerungsgewinne zu berechnen. Über detaillierte fachliche Kenntnisse, die notwendige Datengrundlage und automatisierte Auswertungssysteme verfügt aber derzeit kaum ein Geldinstitut. Die Gesetzesnovelle würde somit die Investitionspläne der Kreditinstitute gründlich durcheinander bringen. Der Grund: Für 52 Prozent der Fach- und Führungskräfte der Banken sind Maßnahmen zur Kostensenkung in Verwaltung und IT absolut vorrangig, 33 Prozent wollen das Kostenproblem zuerst beim Risikomanagement und bei Basel II anpacken. Allein für Basel II haben die Banken bis 2005 ein Zehntel ihres Investitionsvolumens eingeplant.
ots-Originaltext: Mummert Consulting AG
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