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MiFID hält Finanzdienstleister in Atem

Hamburg (ots)

Die Kreditinstitute in Deutschland haben
Nachholbedarf bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie Markets 
in Financial Instruments Directive (MiFID). Das EU-Gesetz regelt für 
die gesamte Europäische Union den Anlegerschutz und das Kapitalrecht 
neu. Viele der bisher erarbeiteten Konzeptionen weisen jedoch Lücken 
auf und werden so den Anforderungen der Brüsseler Finanzwächter nicht
gerecht. Den Banken und Wertpapierinstituten bleibt für Korrekturen 
nicht mehr viel Zeit. Der Grund ist die Verschiebung des Abschlusses 
des Gesetzgebungsverfahrens zur MiFID-Umsetzung von ursprünglich 
Januar auf inzwischen Mai dieses Jahres durch die Bundesregierung. 
Damit verzögert sich der Starttermin für die Finanzdienstleister, 
ihre Systeme gesetzeskonform umzustellen. Denn der endgültige 
Umsetzungstermin war von der EU-Kommission zuvor verbindlich auf den 
1. November 2007 festgesetzt worden. Bei verspäteter Umsetzung drohen
aufsichtsrechtliche Konsequenzen und schlimmstenfalls zivilrechtliche
Haftungsansprüche. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen 
Markteinschätzung der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting.
Insbesondere die neuen Provisions(ausnahme)regelungen machen den 
Topentscheidern Kopfzerbrechen. Denn die Annahme von Anreizzahlungen 
ist nach dem EU-Gesetz grundsätzlich unzulässig. Die Kreditinstitute 
dürfen künftig nur noch Zahlungen der Verbraucher annehmen, die von 
ihnen schriftlich bewilligt wurden. Die Provision muss dabei 
ausschließlich darauf abzielen, dass sich die Qualität der erbrachten
Dienstleistungen dadurch verbessert. Die Finanzdienstleister arbeiten
daher entsprechende Verträge aus. Darüber hinaus sind die Institute 
dazu angehalten, Grundsätze für die Ausführungen von Aufträgen, die 
so genannte Best Execution Policy, festzulegen. Dazu gehört 
beispielsweise eine Dokumentation der Handelsplätze, an denen 
Aufträge ausgeführt werden.
Um die MiFID fristgerecht zum 1. November 2007 umzusetzen, bedarf 
es aus Sicht der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting in 
vielen Häusern noch erheblicher Anstrengungen. Für 
Wertpapierdienstleister empfiehlt es sich deshalb, die bislang 
erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen eines sogenannten MiFID-Audits 
überprüfen zu lassen. "Dieses Vorgehen legt die Lücken in den 
Konzeptionen offen. Zudem kann der erforderliche Arbeitsaufwand 
exakter abgeschätzt und die Projektorganisation auf 
MiFID-Tauglichkeit überprüft werden", so Helmut Hentze, MiFID-Experte
von Steria Mummert Consulting. Die Ergebnisse schaffen den 
Finanzdienstleistern zudem zusätzliche Sicherheit und können als 
Basis für die Folge-Aktivitäten genutzt werden.

Pressekontakt:

Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de

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