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Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit: Krankenversicherte durch GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weiter belastet

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Der Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist von den Verwaltungsratsmitgliedern der DAK-Gesundheit scharf kritisiert worden. Das oberste Gremium der Kasse ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in einer Resolution dazu auf, den Gesetzentwurf so zu verändern, dass die Beitragszahlerinnen und -zahler weniger stark belastet werden. Sonst drohe 2023 in der Sozialversicherung ein „Beitragssatz-Tsunami“.

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Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit: Krankenversicherte durch GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weiter belastet

Resolution fordert eine faire und nachhaltige GKV-Finanzierung

Der Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist von den Verwaltungsratsmitgliedern der DAK-Gesundheit in ihrer Sitzung am 7. September scharf kritisiert worden. Vor dem Hintergrund massiv steigender Preise und zunehmender Finanzlöcher in der Gesetzlichen Krankenversicherung ruft das oberste Gremium der Kasse die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in einer Resolution dazu auf, das GKV-FinStG so zu verändern, dass die Beitragszahlerinnen und -zahler weniger stark belastet werden. Sonst drohe 2023 in der Sozialversicherung ein „Beitragssatz-Tsunami“.

„Den rund 70 Millionen Beitragszahlenden in den gesetzlichen Krankenkassen sind die immer höher steigenden Versicherungsbeiträge – gerade in diesen inflationären Zeiten – nicht mehr zuzumuten“, mahnt Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrats der DAK-Gesundheit. „Das gilt auch für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen, die Versicherte zusätzlich mitfinanzieren müssen – wie zum Beispiel die Beiträge für ALG-2-Beziehende.“ Schröder kritisiert, dass der Bundeszuschuss für diese Leistungen Jahr für Jahr um etwa zehn Milliarden Euro zu niedrig liegt.

„Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mindestrücklagen weiter abbauen – und die kann längst nicht mehr als Liquiditätsreserve bezeichnet werden“, sagt Horst Zöller, der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende. Entsprechend heißt es in der Resolution: „Der Rücklagenabbau ist dramatisch überdimensioniert und wird eine Vielzahl der Krankenkassen finanziell unter existenziellen Druck setzen.“ Der vorgesehene Mechanismus zum Rücklagenabbau basiere auf den Rechnungsergebnissen 2021 der Kassen, doch deren Finanzlage habe sich seitdem verschlechtert. Es drohe ein „ruinöser Beitragswettbewerb mit unterjährigen Beitragserhöhungen und mit erheblichen Verwerfungen im System durch Mitgliederwanderungen“.

Eine weitere Forderung des Verwaltungsrates ist es, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abzusenken. „Geradezu absurd mutet es an, dass Hundefutter mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt ist, für Medikamente aber 19 Prozent bezahlt werden muss“, sagt Zöller.

Entschieden lehnt es der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit ab, dass ein Teil der GKV-Finanzierungslücke im Jahr 2023 durch ein Darlehen geschlossen werden soll. „Darlehen müssen zurückgezahlt werden! Wie die Kassen dieses Geld aufbringen sollen, dafür gibt es keine plausible Lösung“, sagt der Verwaltungsratsvorsitzende Schröder. „Zumal das Finanzierungsproblem so nur ins übernächste Jahr verschoben wird.“

Stattdessen fordert der Verwaltungsrat in seiner Resolution einen „verlässlichen, dynamisierten Bundeszuschuss“. „Dieser Zuschuss muss das Gesamtsystem und damit die Krankenversicherten schützen und versicherungsfremde Leistungen gerecht gegenfinanziere“, erklärt Zöller. „Ein akzeptables Finanzstabilisierungsgesetz muss unser Gesundheitssystem stabilisieren und für die Zukunft solide aufstellen!“ Der Gesetzgeber solle sich zunächst auf die Lösung der Finanzierungsprobleme im kommenden Jahr konzentrieren. Für die Jahre ab 2024 seien weitere Maßnahmen erforderlich.

Die DAK-Gesundheit ist die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands und versichert 5,5 Millionen Menschen.

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