DAK-Modell für spürbare Entlastung von Familien beim Pflegebeitrag
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PDF - 2,1 MB - 2022-11-11 DAK-Press~t Maria Loheide.pdf
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Der Gesetzgeber muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Versicherte mit mehr als einem Kind bis August 2023 bei den Pflegebeiträgen entlasten. Eine aktuelle Studie des Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang für die DAK-Gesundheit zeigt erstmals den Umfang möglicher Entlastungen. Demnach könnten Familien im Durchschnitt um 176 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Pflegeversicherung würden dadurch jährliche Einnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro entgehen. Die dadurch entstehende Finanzlücke muss aus Steuermitteln ausgeglichen werden, fordern die DAK-Gesundheit, die Diakonie Deutschland und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf).
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Ihr Presseteam der DAK-Gesundheit
DAK-Modell für spürbare Entlastung von Familien beim Pflegebeitrag
- Exklusive Berechnungen von Professor Rothgang: Durchschnittsfamilie könnte 176 Euro im Jahr sparen
- Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt dem Gesetzgeber ein Dreivierteljahr, um beim Pflegebeitrag die Kinderzahl zu berücksichtigen
- DAK-Vorstandschef Storm, Diakonie-Vorständin Loheide und eaf-Präsident Bujard: Mindereinnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro aus Steuermitteln ausgleichen
Der Gesetzgeber muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Versicherte mit mehr als einem Kind bis August 2023 bei den Pflegebeiträgen entlasten. Eine aktuelle Studie des Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang für die DAK-Gesundheit zeigt erstmals den Umfang möglicher Entlastungen. Demnach könnten Familien im Durchschnitt um 176 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Pflegeversicherung würden dadurch jährliche Einnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro entgehen. Die dadurch entstehende Finanzlücke muss aus Steuermitteln ausgeglichen werden, fordern die DAK-Gesundheit, die Diakonie Deutschland und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf).
Gemeinsam mit der Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, und eaf-Präsident Dr. Martin Bujard hat DAK-Chef Storm am Freitag die Berechnungen des Bremer Pflegeökonomen Rothgang bewertet. „Die gleiche Beitragsbelastung in der Pflegeversicherung bei steigender Kinderanzahl ist verfassungswidrig – da ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz klar. Erziehungsleistung ist eine Aufgabe in gesamtgesellschaftlichem Interesse, deshalb muss diese Finanzlücke mit Steuermitteln geschlossen werden,“ erklärte Storm. Der DAK-Vorstandsvorsitzende zog einen Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung: Dort werden bereits Kindererziehungszeiten angerechnet und so die Erziehungsleistung gewürdigt. Die dadurch entstehenden höheren Ausgaben der Rentenversicherung werden durch Steuern ausgeglichen, nicht durch Beiträge. „In der Pflege haben wir eine systematisch ähnliche Lage“, sagte Storm. „So verstehe ich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.“
Derzeit unterscheidet die Pflegeversicherung bei den Beitragssätzen lediglich zwischen Eltern und Kinderlosen. Aktuell liegt der Pflegebeitragssatz, den Elternteile auf ihr Einkommen zahlen, einheitlich bei 3,05 Prozent (Kinderlose: 3,4 Prozent). Nach dem DAK-Modell, dem Szenario 1 in den Berechnungen von Professor Rothgang, würde der Beitragssatz um einen bestimmten Faktor je Kind sinken, der mit der Kinderzahl geringer wird: Versicherte mit zwei Kindern würden 2,75 Prozent zahlen, Versicherte mit drei Kindern 2,5 Prozent. In der Pflegeversicherung hätte dies Einnahmeverluste von 2,9 Milliarden Euro zur Folge.
Gesundheitsökonom Rothgang verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Steuerfinanzierung ausdrücklich angesprochen hatte. Das Gericht hatte die Notwendigkeit einer Entlastung von Familien mit mehreren Kindern mit der „Kostenlast“ der Kindererziehung begründet. „Dieser Familienlastenausgleich ist als allgemeine Staatsausgabe ordnungspolitisch grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren“, befindet Rothgang in seiner Analyse. Diese Einschätzung teilt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir begrüßen es, dass die Erziehungsleistungen von Familien nach Kinderzahl in der Pflegeversicherung honoriert werden müssen. Die Finanzierung durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt ist richtig, denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erklärte Loheide im Pressegespräch.
„Es ist wichtig, dass die gesellschaftliche Leistung von Eltern vom Bundesverfassungsgericht sichtbar gemacht wurde“, unterstrich eaf-Präsident Bujard. „Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Leistung – Fürsorgezeit und finanzielle Kosten –, von der auch die gesamte Gemeinschaft der Versicherten profitiert. Insbesondere Mütter schultern die erziehungsbedingten Opportunitätskosten, indem sie häufig zugunsten der Kindererziehung beruflich zurückstecken und so Einkommen, Alterssicherung und Aufstiegschancen einbüßen.“
Kassenchef Storm mahnte: „Die Zeit drängt. Es ist Aufgabe der Politik, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes praxistauglich umzusetzen und Familien in dieser Krisenzeit spürbar zu entlasten.“ Deshalb sei es sinnvoll, die Neuordnung der Pflegebeiträge mit der ohnehin anstehenden nachhaltigen Reform der Finanzen in der Pflegeversicherung zu verknüpfen.
Im DAK-Modell könnten 16,2 Millionen Haushalte entlastet werden, um durchschnittlich 176 Euro pro Jahr. Dabei unterscheiden sich die Entlastungen je nach Haushaltseinkommen und nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern kämen bei einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen auf 153 Euro Entlastung pro Jahr. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern müsste 246 Euro weniger Pflegebeitrag bezahlen, mit vier Kindern wären es 307 Euro. Entlastet würden Versicherte, deren Elterneigenschaft für mehr als ein Kind anerkannt wird – und dies ein Leben lang, nicht nur solange die Kinder im Haushalt leben.
DAK-Gesundheit Pressestelle Telefon: 040-2364 855 9411 E-Mail: presse@dak.de