Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördermittel für Digitalisierung nicht aus
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Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten. Seit 2019 wurde bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse erst ein Drittel der Fördermittel abgerufen. Die Fördermöglichkeit ist für Pflegeeinrichtungen insbesondere mit Blick auf die verpflichtend werdende Anbindung an die Telematikinfrastruktur interessant. Bis Ende 2026 muss auch die Abrechnung digitalisiert werden – ein nicht unerheblicher Kostenfaktor, der mithilfe der Fördermöglichkeit abgefedert werden kann. Diese ist jetzt bis 2030 verlängert und zusätzlich ausgebaut worden. Lesen Sie mehr dazu in unserer Pressemitteilung.
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Ihr Presseteam der DAK-Gesundheit
Pflegeeinrichtungen schöpfen digitale Fördergelder nicht aus
- Erst ein Drittel der Gesamtförderhöhe für Digitalisierungsmittel bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse seit 2019 abgerufen
- Zuschuss-Möglichkeit bis zu 12.000 Euro bei digitalen Anschaffungen verlängert und ausgebaut
- DAK-Vorstandschef Storm verweist auf verpflichtende digitale Abrechnung pflegerischer Leistungen bis 2026
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen schöpfen Fördergelder für digitale und technische Anschaffungen nicht aus. Bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse wurde seit 2019 eine Fördersumme in Höhe von 65,7 Millionen Euro abgerufen – das sind lediglich 32 Prozent. Bis zu 12.000 Euro können Einrichtungen durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für ihre digitale Ausstattung erhalten. Insgesamt 16.405 Förderanträge sind bei der DAK-Gesundheit bis Mitte Januar 2024 eingegangen, von denen 95 Prozent bewilligt wurden. Jetzt wurde die Fördermöglichkeit bis Ende 2030 verlängert.
„Wir brauchen offensichtlich eine Informationsoffensive, damit deutlich mehr Pflegeeinrichtungen die Fördergelder nutzen“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen. Damit einhergehen nicht unerhebliche Investitionssummen – jetzt besteht noch die Chance, für die Anschaffung der digitalen Abrechnungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen. Deshalb empfiehlt es sich dringend, das bestehende Förderangebot zu nutzen.“
Mit 65,7 Millionen Euro wurde bislang nur rund ein Drittel der Gesamtfördersumme aus dem Fördertopf abgerufen. Zwischen Januar 2019 und Mitte Januar 2024 sind nach Auswertungen der DAK-Gesundheit 16.405 Förderanträge von 10.108 zugelassenen Pflegeeinrichtungen gestellt worden – die DAK-Gesundheit ist deutschlandweit für etwa 17.500 zuständig. Rund 95 Prozent aller Anträge wurden positiv beschieden. Am häufigsten wurden Fördermittel für die Digitalisierung der Pflegedokumentation beantragt. An zweiter Stelle standen Förderanträge für Anschaffungen im Zusammenhang mit der vernetzten Dienst- und Tourenplanung, dicht gefolgt vom Internen Qualitätsmanagement.
Bis Mitte 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Spätestens Ende 2026 wird außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen Pflicht. „In der Konsequenz bedeutet dieser digitale Fahrplan für die Leistungserbringer, dass spätestens Ende 2026 keine anderen Übermittlungswege für ihre Abrechnungsdaten mehr möglich sind“, betont DAK-Vorstandschef Storm. „Das Förderprogramm leistet als Digitalisierungsinitiative einen wichtigen Beitrag, um digitale Chancen und Potenziale für die Langzeitpflege zu nutzen. Dank der Ausweitung des Programms können nun auch jene Einrichtungen davon profitieren, die bereits vor der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes digital fortschrittlich aufgestellt waren.“
Ab sofort ist zum Beispiel auch die Implementierung von Software, die die IT- und Cybersicherheit der Pflegeeinrichtungen betrifft, zuschussfähig. Zu den Fördermöglichkeiten zählen neben dem Erwerb von Software (zum Beispiel Lizenzen für Betriebssysteme oder Pflegedokumentationssoftware), dem Erwerb von Hardware (etwa Laptops, Bildschirme, Tastaturen), dem Einrichten von IT-Arbeitsplätzen und dem Einrichten eines Mitarbeiterportals (Dienstpläne, Urlaubsanträge etc.) exemplarisch auch die Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware. Außerdem soll die Digitalisierung auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie zur Stärkung der Teilhabe der Pflegebedürftigen beitragen. So wird nunmehr beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohnern einer stationären Pflegeeinrichtung ein Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschluss ermöglicht.
Die Digitalisierung soll auch zu einer Entlastung der Pflegekräfte beitragen, indem etwa aufwendige administrative Arbeit künftig weniger Zeit in Anspruch nimmt. Die gewonnene Zeit käme dann auch den Pflegebedürftigen zugute. Förderberechtigt sind zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. Die Aufteilung der Zuständigkeiten der Pflegekassen (AOK und DAK-Gesundheit) unterscheidet sich für das Antrags- und Auszahlungsverfahren grundsätzlich je nach Bundesland. Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit hat für 48 Prozent der Einrichtungen bundesweit die Prüfung der Anträge und das Auszahlungsverfahren übernommen. Gefördert werden können bis zu 40 Prozent der der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden können.
Weitere Informationen und Hilfestellung rund um die Fördermittel für Digitalisierungsprojekte finden Sie hier: dak.de/ppsg-8
DAK-Gesundheit Pressestelle Telefon: 040-2364 855 9411 E-Mail: presse@dak.de