foodwatch zu Teekanne/BGH-Urteil/Verbrauchertäuschung
Berlin/Karlsruhe (ots)
Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Verfahren um einen Früchtetee des Herstellers Teekanne erklärt Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Die Lebensmittelindustrie hat nun eine billige Ausrede weniger: Seit Jahren täuscht sie die Verbraucher mit irreführender Werbung und redet sich damit heraus, dass die lieben Kunden ja nur das Zutatenverzeichnis lesen müssten, um sich über den tatsächlichen Inhalt des Produkts zu informieren. Selbst schuld, wer der Werbung glaubt und nicht stets bei jedem Einkauf auch das Kleingedruckte auf der Rückseite studiert? Dieser Zahn wurde der Lebensmittelindustrie nun höchstrichterlich gezogen. Das war überfällig.
Viele Produkte sind noch im Handel, die vorne mit großen Früchten locken, diese aber gar nicht oder nur in homöopathischen Dosen enthalten. Nach dem BGH-Urteil müssen die Hersteller jetzt massenhaft Etiketten retuschieren oder Rezepturen überarbeiten.
Auch wenn die Rechtsprechung die Verbraucherrechte stärkt, werden Täuschung und Irreführung im Supermarkt weiterhin die Regel und leider nicht die Ausnahme bleiben. Zig andere Werbelügen dürfen weiter ganz legal verkauft werden, weil es an klaren Kennzeichnungsregeln fehlt. Eine verständliche Aromendeklaration, realistische Produktabbildungen, klare Nährwert- und Herkunftsangaben oder Transparenz über den Einsatz von Agrargentechnik: Es ist allein eine Frage des politischen Willens, endlich bessere Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung vorzuschreiben. Bisher kuscht die Politik vor der Lebensmittelwirtschaft und die Verbraucher sind die Dummen."
Hintergrund: In einem 15-Punkte-Plan für klare Lebensmitteletiketten hat foodwatch konkrete gesetzliche Maßnahmen auf nationaler wie europäischer Ebene vorgeschlagen, mit denen Verbraucher vor den häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden können. Eine irreführende Etikettierung wie bei dem Teekanne-Produkt wäre demnach gar nicht erst zulässig gewesen - und es wäre nicht erforderlich gewesen, dass das Etikett eines Himbeertees alle juristischen Instanzen bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof und zum Bundesgerichtshof beschäftigt.
Link: 15 Punkte für klare Lebensmitteletiketten: www.foodwatch.de/15punkte
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