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Giftiges Gutachten
foodwatch macht Nitrofen-Studie öffentlich

Berlin (ots)

Zwei Wochen nach Einstellung der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Nitrofen-Skandal enthüllt
foodwatch neue Fakten. Sie stammen aus einem unter Verschluss
gehaltenen Gutachten, das die Universität Rostock im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg erstellt hat. Damit sich die
Bevölkerung ein eigenes Bild zum Nitrofen-Fall machen kann,
dokumentiert foodwatch das Gutachten unter www.foodwatch.de im
Internet.
"Die Nitrofenmengen in der betroffenen Lagerhalle reichten aus, um
tausende Tonnen Futtermittel zu vergiften. Das Gutachten bestätigt
frühere foodwatch-Recherchen, nach denen die Tragweite des
Nitrofen-Skandals weitaus größer ist als bisher bekannt", so
foodwatch-Sprecher Carsten Direske.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg begründete am 14.4.2004 die
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche damit,
dass mit dem Inverkehrbringen von Nitrofen-Getreide "keine konkrete
Gesundheitsgefährdung von Menschen verbunden war" und "keine
vorsätzlichen Verhaltensweisen zugrunde lagen".
Im Gutachten der Universität Rostock für die Staatsanwaltschaft
heißt es, "dass Nitrofen auch wegen seiner krebserregenden und
potenziell erbgutschädigenden Wirkungen auch in geringen Dosen ein
nicht akzeptables Risiko bei Aufnahme mit Lebensmitteln darstellt".
Risiken werden insbesondere für Schwangere abgeleitet, da die in
Lebensmitteln gemessenen Nitrofen-Belastungen deutlich über den von
zwei weiteren Studien als kritisch angesehenen Werten lagen. Laut
Gutachten ist aus den Untersuchungen zudem ersichtlich, "daß auch
andere Wirkstoffe z.B. DDT, Lindan u.a. beteiligt waren. Dieser
Sachverhalt war aber nicht Untersuchungsgegenstand."
Ebenso stellt das Gutachten fest: "So wie sich die Lagerhalle bei
seiner Begehung am 01.07.2002 zeigte, muss nach menschlichem Ermessen
jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von seiner
Bildung und Verantwortung, beim Betreten der Halle aufgefallen sein,
dass der starke Geruch nach Chemikalien und die besonderen
Verfärbungen auf dem Hallenboden nicht von vorschriftsmäßig
gelagertem Getreide verursacht sein können."
Für foodwatch liegt es auf der Hand, dass die Verantwortlichen die
Chemiekalienbelastung nicht übersehen haben können. "Verantwortliche
bleiben ungestraft, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die
bestehenden Gesetze nicht ausreichen", schließt Carsten Direske und
kündigt die Prüfung weiterer juristischer Schritte an. Als
Konsequenzen aus dem Nitrofen-Fall fordert foodwatch:
  • Futtermittel müssen Lebensmitteln rechtlich gleichgestellt werden.
  • Die Vorschriften für die Lagerung und den Transport von Futtermitteln müssen präzisiert werden.
  • Die Bußgelder müssen drastisch angehoben werden.
  • Das fahrlässige Inverkehrbringen kontaminierter Lebensmittel, das bislang lediglich bußgeldbewehrt ist, muss als Straftatbestand ausgestaltet werden und folglich mit Geld- und/oder Freiheitsstrafe bewehrt werden.
  • Außerdem muss die zivilrechtliche Haftung verschärft werden, damit die Unternehmen zum Abschluss entsprechender Versicherungen gezwungen werden.

Pressekontakt:

Carsten Direske
Tel. 030 / 240 476-19
presse@foodwatch.de

Original content of: foodwatch e.V., transmitted by news aktuell

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