Gesundheitsreform muss armutsfest sein
Freiburg (ots)
Einkommensschwache Personen sowie chronisch kranke und behinderte Menschen dürfen nicht zusätzlich benachteiligt werden. Dies ist für den Deutschen Caritasverband das entscheidende Kriterium für die Beurteilung des geplanten Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das am Mittwoch in Teilen im Deutschen Bundestag beraten wird.
Ausdrücklich begrüßt der Deutsche Caritasverband neben anderen positiven Details die Ansätze, die ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgung besser als bislang zu integrieren und fordert eine Ausweitung der Prävention. Ebenso ist die mit der Neuregelung des Krankengeldes verbundene Senkung der Lohnnebenkosten angesichts der aktuellen Arbeitsmarktsituation positiv zu bewerten.
Allerdings ist der Prüfstein für die Neuregelung des Krankengeldes dessen "Armutsfestigkeit". Das bedeutet: Bezieher von Krankengeld dürfen nicht unter die Sozialhilfeschwelle abrutschen. Deshalb schlägt der Deutsche Caritasverband vor, das Krankengeld mindestens auf der Höhe des Existenzminimums auszustatten, das durch die Sozialhilfe festgelegt ist. Damit könnten Sozialhilfebedürftigkeit und verdeckte Armut für Kranke vermieden werden.
Nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes werden bei der Diskussion über die Konsolidierung des Gesundheitssystems bislang fast ausschließlich die Ausgaben diskutiert. Entscheidend ist aber auch die Einnahmenpolitik. Die Erweiterung des Kreises der solidarisch Versicherten durch die Aufnahme von privat Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung muss konsequent in Angriff genommen werden. Das Prinzip der Solidarität macht es außerdem unausweichlich, in die künftige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung auch weitere Einkommensarten wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie den Produktionsfaktor Kapital einzubeziehen.
Grundsätzlich, so die Caritas, muss sich der solidarische Beitrag eines jeden nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko richten.
Für Rückfragen stehen am Dienstag, 17. Juni, zur Verfügung: Generalsekretär Prof. Dr. Georg Cremer Tel. 0761 / 200 - 216, E-Mail: Georg.Cremer@caritas.de
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