Praxistest von COMPUTERBILD SPIELE zeigt: Jugendschutz bei Spielekauf im Internet wirkungslos
Hamburg (ots)
Ausländische Online-Händler verschicken Ab-18-Titel ohne Alterskontrolle / 13-jährige Testkäuferin erhält indiziertes Spiel / Positiv: Deutscher Einzelhandel in der Regel aufmerksam
Kinder und Jugendliche dürfen laut Jugendschutzrecht nur Zugang zu Computerspielen haben, die für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind. Ein Praxistest der COMPUTERBILD SPIELE zeigt aber: Was beim Spielekauf im Laden ganz gut klappt, funktioniert im Internet gar nicht (Heft 10/2010, ab Mittwoch im Handel erhältlich).
Die Redaktion bestellte den ab 16 Jahren freigegebenen Titel "Lost Planet 2" sowie das USK-18-Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2" auf den Namen einer 13-jährigen Schülerin bei deutschen und ausländischen Online-Händlern. Bezahlt wurde per Visa-Karte. Obwohl allein Kreditkarten generell nicht als Altersnachweis zulässig sind, fragte beim USK-16-Titel kein Versandhändler nach dem Alter des Kunden und lieferte die Spiele aus.
Schlimmer noch: Das österreichische Gamesonly.at und die britische Amazon-Filiale verschickten auch 18er-Titel gänzlich ohne Altersprüfung an die Minderjährige - und zwar nicht die deutschen 18er-Ausgaben von Call of Duty, sondern die indizierten Versionen, die hierzulande nicht offen verkauft werden dürfen.
Bei USK-18-Titeln delegieren die deutschen Versender Amazon.de und Computeruniverse.net die Alterskontrolle an die Post-Tochter DHL. Der Besteller muss sich beim Postboten persönlich ausweisen und mindestens 18 Jahre alt sein. Im Test funktionierte diese Kontrolle bei Paketübergabe an der Haustür, aber nicht wenn das Päckchen zurück an die Poststelle ging: Von dort konnte dann der volljährige Bruder ein Computeruniverse-Päckchen abholen.
Im Laden sieht es dagegen besser aus: COMPUTERBILD SPIELE hat drei Jugendliche beim Spielekauf in Hamburger Geschäften begleitet. Die Schüler sollten auch hier Spiele erwerben, die nicht für ihr Alter freigegeben sind. Das gelang nur in einem von fünf Fällen: In einer Saturn-Filiale erhielt ein 16-jähriger Testkäufer das ab 18 Jahren freigegebene Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2". In den weiteren Geschäften funktionierte der Jugendschutz tadellos.
COMPUTERBILD SPIELE im Internet: www.cbspiele.de
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